Presseveröffentlichungen

Umweltpoltik

Thüringer Grünes-Band-Gesetz gerechter und zielgenauer gestalten

Ullrich: "Thüringen benötigt eine vernunftgeleitete Forstpolitik entlang des Grünen Bandes"

"Die Waldflächen entlang des ehemaligen Grenzstreifens zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland erinnern zurecht an die deutsche Teilung und Wiedervereinigung. Sie dienen aber auch wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zwecken und dürfen daher nicht durch ein ideologisches Verbotsgesetz einen Zustand herstellen, der an den Bedürfnissen der Menschen und Kommunen sowie den Land- und Forstwirten entlang des Grünen Bandes vorbeigeht, sagt Gerald Ullrich, Bundestagsabgeordneter und Direktkandidat der FDP für die anstehenden Landtagswahlen in Thüringen.
Er kritisiert die faktische Enteignung der Waldbesitzer und Landwirte, die durch die Erklärung zum Nationalen Naturmonument (NNM) einen Wertverlust ihrer Wälder um 90% erlitten haben. Die Gemeinden, die Wald im Grünen Band haben, erhalten damit nun eine geringe Kreditwürdigkeit. Dieses Geld fehle, um etwa Kindergärten zu sanieren oder die kommunale Infrastruktur zu erhalten, so Ullrich. Kommunen und Waldbesitzer seien nun lediglich noch Verwalter einer wertlosen Hülle.
Doch nicht nur die monetäre Bewertung der Waldgebiete leidet unter den Folgen des Grünen-Band-Gesetzes. "Der Wald spielt eine große Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels. Ein Hektar Wald speichert bis zu 3 Millionen Liter Wasser, filtert Schadstoffe aus der Luft und die Humusvorräte im Wald bilden einen gigantischen CO2-Speicher", sagt Ullrich. Es sei daher unbegreiflich, warum entlang des Grünen Bandes, Rodungen gesetzlich angeordnet werden, während Bodo Ramelow (LINKE) und Anja Siegesmund (BÜNDNIS90/GRÜNE) medienwirksam Bäume in den Thüringer Wäldern anpflanzen. "Die Rodung von 500ha Wald erhöhen die CO2 Emissionen von Thüringen um 1%. Daher müssen wir Offenlandpolitik dort betreiben, wo die Natur sie vorsieht, wie etwa im Thüringer Becken, und nicht dort, wo ein Gesetz dies unsachgerecht anordnet.
Auch stellte der Liberale die Eignung des mit dem NNM entstandenen Biotopverbunds in Frage. Er betont, dass wissenschaftliche Studien belegen, dass nur wenige Biotopverbundachsen über das Grüne Band verlaufen. "Wir müssen seltene Biotope daher dort schützen, wo sie vorkommen und nicht weil dort früher einmal eine Staatsgrenze verlief", so Ullrich. Stattdessen forderte er eine länderübergreifende Zusammenarbeit zum Schutz der wachsenden Luchs- und anderen Tierpopulationen im Harz, Hainich, Thüringer Wald und im Bayerischen Wald.
Durch einen umfangreichen Verbotskatalog werde es der Bevölkerung zudem verwehrt, entlang des Grünen Bandes zu zelten, zu liegen oder zu sitzen. "Die innerdeutsche Grenze und die Wiedervereinigung sind ein wichtiger Bestandteil unserer Geschichte. Aber die gebotene Erinnerungskultur darf nicht durch erneute Ausgrenzung erfolgen", fordert der Bundestagsabgeordnete. "Schon gar nicht, wenn das NNM den Anforderungen des § 24 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zuwiderläuft." So seien wissenschaftliche Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung des gesamten Grünen Bandes nicht gegeben seien.
Ullrich kündigte an, dass die FDP nach der Landtagswahl beabsichtige, das Grüne-Band-Gesetz auf die Tagesordnung des Thüringer Landtags zu setzen, um das Gesetz gerechter und zielgenauer zu gestalten.


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